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Unterstützerschreiben (LOI, LOS) beantragen

Auf dieser Seite können Sie für Ihre wissenschaftlichen Projekte die Unterstützung Ihres Vorhabens durch den NAKO e.V. beantragen.

Wer kann eine Anfrage an NAKO e.V. stellen?

Unterstützeranfragen in Form eines Letter of Intents (LOI) oder Letter of Supports (LOS) können an NAKO e.V. von Forschenden für wissenschaftliche Projekten gestellt werden, die einen klaren Bezug zur NAKO Gesundheitsstudie und ihren Daten oder Bioproben. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, die zur Erforschung von Volkskrankheiten beitragen durch die Nutzung der NAKO-Daten und -Bioproben beitragen oder das Studienprogramm sinnvoll ergänzen.

Voraussetzung ist die Bereitschaft, in einen fachlichen Austausch mit NAKO e.V. und gegebenenfalls mit beteiligten Einrichtungen (z.B. Studienzentren, thematischen Arbeitsgruppen, Mitgliedseinrichtungen) zu treten und eine strukturierte Zusammenarbeit anzustreben. Bereits bestehende Anknüpfungspunkte zu Mitgliedseinrichtungen des NAKO e.V. oder laufenden NAKO-Projekten können die Anbahnung einer Kooperation erleichtern.

Wissenschaftliche Projekte, die ein Unterstützungsschreiben (Letter of Support bzw. Letter of Intent) erhalten möchten, richten ihre Anfrage in englischer Sprache an die Geschäftsstelle von NAKO e.V. unter Angabe der relevanten Projektdaten. Die Anfrage sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zur geplanten Einreichung des Projektantrags erfolgen, da eine fachliche und ggf. rechtliche Prüfung notwendig ist.​

In der Unterstützungsanfrage müssen enthalten sein:

  • Projekttitel
  • antragstellende Institution(en)
  • Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • Einreichungsfrist des Projektantrags,
  • Art des gewünschten Unterstützungsschreibens (Letter of Support oder Letter of Intent)
  • geplante Laufzeit sowie eine kurze, verständliche Projektzusammenfassung mit Darstellung des Bezugs zur NAKO
  • Ergänzend können weitere Informationen zur Datennutzung, zu geplanten Bioprobenanalysen oder zur Einbindung von NAKO-Strukturen angegeben werden.

Nach Eingang der Anfrage prüft die Geschäftsstelle von NAKO e.V. zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen und kann bei Bedarf Rückfragen zum Vorhaben, zum NAKO-Bezug oder zu geplanten Nutzungsaspekten stellen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine vereinsinterne fachliche Bewertung, bei der insbesondere wissenschaftliche Qualität, Vereinbarkeit mit den Zielen des NAKO e.V. und der Schutz der Teilnehmenden berücksichtigt werden.

Das zuständige Entscheidungsgremium (z.B. Vorstand bzw. Use & Access Committee) kann daraufhin zusätzliche Informationen anfordern, die Kooperationsanfrage genehmigen oder ablehnen. Im Falle einer Genehmigung wird das angefragte Unterstützungsschreiben erstellt und in der Regel digital übermittelt; eine Ablehnung wird mit einer kurzen Begründung per E-Mail mitgeteilt.

Formular zur Beantragung

Hier können Sie ein Unterstützerschreiben beantragen. Bitte füllen sie das Formular ausschließlich in Englisch aus.

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Fragen? Wenden Sie sich gerne an geschaeftsstelle@nako.de

Weitere Informationen zum Studienprofil der NAKO Gesundheitsstudie finden Sie hier im Bereich Forschung