Wie gebe ich meine Einwilligung?

In einem ausführlichen Aufklärungsgespräch werden noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst und die Möglichkeiten der Einwilligung durchgegangen.

Ihre einzelnen Einwilligungen gelten für 5 Jahre ab dem Tag der Unterschrift. Wenn nicht anders beschrieben, verlängert sich die Gültigkeit der Einwilligungen danach jeweils um weitere 5 Jahre, sofern Sie in der Zwischenzeit diese nicht widerrufen. Die Einwilligungen zur Datenanforderung von anderen Stellen verlängern sich nicht automatisch. Hier ist nach 5 Jahren eine ausdrückliche neue Einwilligung erforderlich.

Es gibt verschiedene Schritte der Einwilligung, so können Sie ganz individuell entscheiden, in welche Bereiche Sie einwilligen und in welche nicht.

Die Einwilligungserklärung, die nach der Aufklärung im Studienzentrum vom Studienteilnehmenden unterschrieben wird, ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Studienprogramm der Nationalen Kohorte.

Vor der Einladung eines Studienteilnehmenden wird dieser entweder dem Level-1 oder dem Level-2 Programm zugeordnet, die jeweiligen Programme sind an allen Studienzentren identisch.

Darüber hinaus gibt es 3 verschiedene Zusatzuntersuchungen (Fitnessuntersuchung, Muskel-Skelett-Untersuchung, erweiterte Zahnuntersuchung), die einzeln oder in Kombination unterschiedlich in den Studienzentren zusätzlich durchgeführt werden. Für diese Zusatzuntersuchungen sind erweiterte oder zusätzliche Einwilligungen notwendig, die sich in den unten aufgelisteten Einwilligungserklärungen widerspiegeln (1x Level-1 und 8x Level-2).

Unterlagen der Basis- und Folgeuntersuchung