Ab sofort können Forschende aus dem In- und Ausland nun auch Daten und Bioproben aus dem zweiten Untersuchungszeitraum, dem 5-Jahres-Follow-up, beantragen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie aus Ländern mit europäischem Datenschutzniveau können jetzt neben den Daten und Bioproben der Basisuntersuchung (Untersuchungszeitraum 2014 bis 2019) auch die Daten der medizinischen Untersuchungen und Befragungen, MRT-Bilddaten und Bioproben der Zweituntersuchung (Untersuchungszeitraum 2018 bis 2024) für wissenschaftliche Zwecke beantragen. Die Analyse der Datensätze aus zwei verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht nun Forschungsvorhaben, die gesundheitliche Veränderungen und kausale Zusammenhänge über längere Zeiträume untersuchen.
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