Die Themen: 3-G-, 2-G oder 2-G-Plus-Regel in den Studienzentren? MRT-Änderungen.

 

Sehr geehrte NAKO Interessierte,

liebe Teilnehmer*innen,                                                                                                   Heidelberg, 14.12.2021

in diesen Tagen geht es leider nicht ohne neue Nachrichten zur Corona-Pandemie. Auf die leichte Erholung in den Sommermonaten ist mit dem Beginn der kalten Saison eine progressive Verschlimmerung des epidemischen Geschehens gefolgt. Die Lage ist in Deutschland nicht homogen, aber dennoch dramatisch. Deswegen hat die Bund- Länder-Konferenz vom 2. Dezember neue einheitliche Mindestmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen, die die schon gültigen Maßnahmen (Abstand, Tragen von Nasen-Mund-Schutz, Hygienevorkehrungen etc.) ergänzen.

3-G? 2-G? 2-G Plus? Was gilt in den NAKO Studienzentren?

Die erlassenen Maßnahmen können – abhängig von der Inzidenz – lokal verschärft werden. Daher bitten wir Sie, die Homepage Ihres Studienzentrums zu konsultieren, um die dort gültigen Regelungen tagesaktuell zu erfahren.

Hier die Links zu den Studienzentren:
https://augsburg.nako.de/          https://berlin-mitte.nako.de/                   https://berlin-nord.nako.de/

https://berlin-sued-brandenburg.nako.de/                                                      https://bremen.nako.de/

https://duesseldorf.nako.de/     https://essen.nako.de/                               https://freiburg.nako.de/

https://halle.nako.de/                  https://hamburg.nako.de/                         https://hannover.nako.de/

https://kiel.nako.de/                    https://leipzig.nako.de/                              https://mannheim.nako.de/

https://muenster.nako.de/         https://neubrandenburg.nako.de/                https://regensburg.nako.de/

https://saarbruecken.nako.de/

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihr Studienzentrum. Wir finden gemeinsam die passende Lösung.

 

Lockerung der MRT-Ausschlusskriterien bei Tätowierungen?

Bislang galten in vielen Fällen Tätowierungen als Ausschlusskriterium für die MRT-Untersuchung. Maßgeblich waren dabei Alter, Größe und Anzahl (Fläche) der Tätowierung/en.

Nun wurde das Studienprotokoll unter Zustimmung der zuständigen Ethikkommissionen gelockert. Teilnehmer*innen mit Tattoos, die größer als die eigene Handfläche sind, können unter der Bedingung an der MRT-Untersuchung der NAKO teilnehmen, dass sie bestätigen, dass der tätowierte Bereich bereits ohne Nebenwirkungen im MRT untersucht wurde.

Diese Änderung gilt sowohl für die reguläre MRT-Untersuchung im Rahmen der Folgeuntersuchung als auch für die MRT-Untersuchung ehemaliger Fußballprofis.

 

Die besten vorweihnachtlichen Grüße

Ihre NAKO Gesundheitsstudie