Rechtliche Grundlagen

Satzung des Vereins NAKO e. V.

Nutzungsordnung des Vereins

Es gehört zum Konzept der NAKO, dass Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, Daten- und Biomaterial der NAKO Gesundheitsstudie für wissenschaftliche Projekte zu nutzen. Die dafür erforderliche verbindliche Regelung der Verfahren zur Weitergabe und Nutzung solcher Daten und Proben erfolgt durch die Nutzungsordnung, die auch die Antragstellung beim Use- & Access Komitee regelt.

Hinweis:  Wenn Sie Interesse daran haben einen Datennutzungsantrag zu stellen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit der Mitarbeiterin der Transferstelle in Heidelberg

Anke Macdonald
transferstelle@nako.de
Tel. 06221 4262032 (Mo, Di, Do, Fr)
in Verbindung zu setzen.

Level-3-Ordnung

Laut Studienprotokoll besteht zusätzlich zu den Intensitätsstufen Level 1 und Level 2 die Möglichkeit, Level 3-Studien, mit weiteren vertiefenden Untersuchungen und gesundheitlichen Endpunkten, durchzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie unabhängig finanziert werden und nicht mit dem Level-1- und Level-2-Programm kollidieren. Um eine transparente Regelung des Umgangs mit diesen Level 3-Projekten zu gewährleisten, wurde vom Verein NAKO e. V. die sogenannte Level 3-Ordnung verabschiedet.

Publikationsordnung / publication policy

Die Publikationsordnung beschreibt die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Publikationen, die auf Daten der NAKO basieren.